Jugendordnung des ESV Lok Falkenberg e.V.
§1 Name und Mitgliedschaft
Mitglieder der Jugendabteilung des ESV Lok Falkenberg e.V. sind alle Kinder, Jugendlichen oder junge Menschen bis 23 Jahre.
§2 Aufgaben
Die Jugendabteilung führt und verwaltet sich selbstständig.
Sie entscheidet über die ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.
Ihr Ziel ist es eine abteilungsübergreifende Jugendarbeit zu etablieren, den Freizeit-, Breiten- und Leistungssport sowie die Ausbildung für Jugendliche zu fördern.
Weiterhin soll die Jugendabteilung die Lösung von Problemen der Jugendlichen im Verein und die damit verbundene Abstimmung mit dem Vorstand erleichtern.
§3 Organe
Die Jugendabteilung besteht aus der Vereinsjugendvollversammlung und dem Vereinsjugendausschuss.
§4 Vereinsjugendvollversammlung
Die Vereinsjugendvollversammlung ist das oberste Organ. An ihr können alle Kinder, Jugendlichen oder junge Menschen des Vereins teilnehmen, welche das 23. Lebensjahr moch nicht vollendet haben.
Stimmberechtigt sind alle Kinder, Jugendlichen oder junge Menschen die zwischen 14 und 23 Jahre alt sind.
Die Aufgaben der Vereinsjugendvollversammlung sind:
- die Rechenschaftslegung (Bericht, Kasse)
- die Festlegung der Grundsätze un der Arbeit des Vereinsjugendausschusses
- die Haushaltplanung
- die Beschlussfassung
Die Vereinsjugendvollversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.
Außerordentliche Sizungen sind möglich, wenn die einfache Mehrheit des Vereinsjugendausschusses diese beschließt.
Die Vereinsjugendvollversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Personen beschlussfähig.
Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit.
§5 Vereinsjugendausschuss
Der Vereinsjugendausschuss soll aus mindestens einem Vertreter jeder Abteilung bestehen, sofern in der Abteilung Jugendliche aktiv sind.
Jedoch sollen höchstens sechs Personen dem Vereinsjugendausschuss angehören.
Im Vereinsjugendausschuss befinden sich:
- der Jugendwart
- der Stellvertretende Jugendwart
- und der Kassenwart
Die Aufgaben des Vereinsjugendausschusses sind:
- die Vertretung aller Kinder, Jugendlicher und junger Menschen
- die Vertretung nach innen und außen
Die wahl des Vereinsjugendausschuss erfolgt auf die dauer von drei Jahren, korrespondierend mit und vor der Wahl der Vollversammlung.
§6 Änderung der Jugendordnung
Änderungen der Jugendordnung können nur unter Ankündigung von der ordentlichen Vereinsjugendvollversammlung oder einer speziell zu diesem Zwecke einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendvollversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
§7 Inkrafttreten
Die Jugendordnung tritt mit der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung vom 03.03.2017 in Kraft.
Das Original steht hier als PDf bereit: Jugendordnung ESV Lok Falkenberg